Der Aktionärsbon - Ihr Freizeitbon
Unsere Aktionäre profitieren, vorbehaltlich des Beschlusses der jeweiligen Generalversammlung, von sogenannten Aktionärsbons. Der Wert des Aktionärsbons beträgt aktuell 2 % des Nominalwertes von CHF 200.00, was vier Franken pro Aktie entspricht. Der Aktionärsbon kann analog einem Wertgutschein für Ticketkäufe oder an die Konsumation in unseren Gastronomiebetrieben an Zahlung gegeben werden.
Bestimmungen zum Aktionärsbon für das jeweilige Geschäftsjahr
- Nur bei der Bergbahnen Wildhaus AG einlösbar
- Bahntickets: Talstation in Wildhaus
- Gastronomie: Berggasthaus Oberdorf, Berggasthaus Gamsalp und Gamserrugg-Hütte (Verpflegung und/oder Übernachtungen)
- Anrechenbar bis max. 50 % des Kaufpreises
- Gültig jeweils bis 30. November (keine Verlängerung möglich)
- Persönlich und nicht übertragbar
- Keine Barauszahlung, kein Rückgeld
Der Beschluss über die Ausrichtung von Aktionärsbons wird an der Generalversammlung, die jeweils im September stattfindet, beantragt. Dieser Beschluss der Generalversammlung betrifft, genauso wie die Jahresrechnung, das vergangene Geschäftsjahr. Dieses endet bei uns als winterlastiges Unternehmen jeweils am 31. Mai.
Um in den Genuss der Aktionärsbons zu kommen, muss der Aktienkauf oder der Aktienübertrag demnach vor Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres per 31. Mai vollständig abgeschlossen sein. Nach dem 31. Mai erfolgte Aktienzeichnungen oder Aktienüberträge können erst im Folgejahr mit den Aktionärsbons berücksichtigt werden.
Wenn Sie Fragen zum Aktionärswesen haben, Aktien kaufen möchten oder Ihre Wohnadresse geändert hat, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Kontakt
Bergbahnen Wildhaus AG
Vordere Schwendistrasse 23
CH-9658 Wildhaus
+41 71 998 50 50
aktien@wildhaus.ch